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   OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.1990 - 22 A 1630/87   

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https://dejure.org/1990,8157
OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.1990 - 22 A 1630/87 (https://dejure.org/1990,8157)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.04.1990 - 22 A 1630/87 (https://dejure.org/1990,8157)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. April 1990 - 22 A 1630/87 (https://dejure.org/1990,8157)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundsteuer; Herangezogener Miteigentümer ; Grundstück; Grundsteuererlaß; Klage; Klagebefugnis; Anspruch auf Erlaß der Grundsteuer; Erwerb eines denkmalgeschützten Objekts; Sanierung eines denkmalgeschützten Objekts; Erhebliche finanzielle Aufwendungen; Aufteilung in ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 205
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Gelsenkirchen, 16.12.2021 - 5 K 1767/20

    Grundsteuererlass für denkmalgeschützten Grundbesitz

    Zur Begründung führte sie unter Verweis auf das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 9. April 1990 (Az. 22 A 1630/87), aus, dass das Tatbestandsmerkmal "in der Regel" des § 32 Abs. 1 Nr. 1 des Grundsteuergesetzes (GrStG) nicht erfüllt sei.

    Der Sachverhalt des Urteils des OVG NRW vom 9. April 1990 (Az. 22 A 1630/87), sei auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, da die Veräußerung im hiesigen Verfahren - anders als im dort entschiedenen Fall - erst außerhalb des dreijährigen Prognosezeitraums stattgefunden habe.

    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 9. April 1990 - 22 A 1630/87 -, Rn. 17 ff., juris.

  • VG Gelsenkirchen, 06.09.2007 - 13 K 459/05

    Verbandlasten, Kalkulationsmethode, Zinssatz, Fremdleistungen, Äquivalenzprinzip,

    Dass dies vorliegend nicht geschehen ist, rechtfertigt jedoch nicht die Feststellung der Unbestimmtheit und hieraus folgenden Teil-Nichtigkeit vgl. zu einer solchen Fallkonstellation: OVG NRW, Urteil vom 9. April 1990 - 22 A 1630/87 - des Grundbesitzabgabenbescheides vom 4. Februar 2004 gegenüber der Klägerin zu 2. Denn dieser Mangel ist im weiteren Verlauf des Veranlagungsverfahrens bezüglich der Klägerin zu 2. geheilt worden.
  • VG Meiningen, 23.02.2006 - 8 K 786/01

    Kommunale Steuern; Grundsteuer; Grundsteuer; Bezeichnung des Steuerschuldners;

    Lässt ein Steuerbescheid den Schuldner nicht erkennen, ist er nichtig (vgl. BFH Großer Senat, B. v. 21.10.1985 - GrS 4/84 - BFHE 145, 110; BFH, U. v. 23.02.1995 - VII R 51/94 - , zitiert nach juris; U. v. 17.07.1986 - V R 96/85 - NJW 1987, 920; u. v. 22.08.1983 - IV B 35/83 - zitiert nach juris; OVG Münster, U. v. 09.04.1990 - 22 A 1630/87 - NVwZ-RR 1991, 205).
  • VG Meiningen, 23.02.2006 - 8 K 231/01

    Kommunale Steuern; Grundsteuererlass; Grundsteuer; Erlassantrag; Frist;

    Die Bescheide vom 12.02.1998 und 13.04.1999 sind gemäß § 125 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) nichtig, denn sie sind aufgrund der fehlenden Bezeichnung des Steuerschuldners nach § 119 Abs. 1 i. V. m. § 157 Abs. 1 AO zu unbestimmt (vgl zur Nichtigkeit eines Steuerbescheides das Urteil der Kammer im Parallelverfahren 8 K 786/01.Me vom 23.02.2006 und BFH Großer Senat, B. v. 21.10.1985 - GrS 4/84 - BFHE 145, 110; BFH, U. v. 23.02.1995 - VII R 51/94 - , zitiert nach juris; U. v. 17.07.1986 - V R 96/85 - NJW 1987, 920; u. v. 22.08.1983 - IV B 35/83 - zitiert nach juris; OVG Münster, U. v. 09.04.1990 - 22 A 1630/87 - NVwZ-RR 1991, 205).
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